Energieberatung und Baubegleitung durch die ENERDOMO Energieeffizienz-Experten sind förderfähig. Aber was beinhalten Energieberatung und Baubegleitung eigentlich, warum sind sie wichtig und in welcher Höhe werden sie gefördert. Wir klären auf!
Energieberatung
Inhalte der ENERDOMO Energieberatung
- Termin vor Ort und Datenaufnahme
- energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Fördermittelberatung
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans – entweder Schritt für Schritt (Einzelmaßnahmen) oder als Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Warum ist die Energieberatung wichtig?
Mit der Energieberatung werden Sie in die Lage versetzt, geeignete Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu ergreifen. Im Ergebnis wissen Sie, wo das höchste Einsparpotenzial steckt und welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.
MERKE: Der individuelle Sanierungsfahrplan verbessert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgender Einzelmaßnahmen nochmals um 5 Prozentpunkte: Dämmung der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik (außer Heizung).
Förderung der Energieberatung
Der Staat gewährt für eine Energieberatung für Wohngebäude maximal 650€ bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850€ bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten. Die Beantragung übernimmt ENERDOMO: einfach Termin vereinbaren und die Energieeffizienz-Experten kümmern sich um alles Weitere.
Baubegleitung
Inhalte der ENERDOMO Baubegleitung
- vor den Baumaßnahmen: Energetische Fachplanung und Unterstützung bei der Anfrage von Unternehmen und der Auswertung der Angebote
- während der Baumaßnahmen: Absprache mit den beteiligten Gewerken sowie Kontrolle & Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
- nach den Baumaßnahmen: Kontrolle der Rechnungen und Einreichung der Unterlagen beim Fördermittelgeber
Warum ist die Baubegleitung wichtig?
Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten garantiert die Qualität aller Maßnahmen auf Basis der Förderrichtlinie. So haben Sie Sicherheit, dass das Energieeinsparpotenzial voll ausgeschöpft wird und Mängel sowie böse Überraschungen vermieden werden.
MERKE: Bei der Sanierung zum Effizienzhaus und bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist eine Baubegleitung verpflichtend.
Förderung der Baubegleitung
Der Staat fördert die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der Kosten von max. 5.000€ pro Vorhaben und Jahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. von max. 2.000€ pro Wohneinheit und Jahr bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Pro Zuwendungsbescheid oder Zusage können jedoch maximal 20.000€ der Beraterkosten zur Förderung angesetzt werden.
Bei der Baubegleitung zum Effizienzhaus verdoppeln sich jeweils die vorgenannten Beträge.